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Sachverständigenbüro
für IT- und Organisationsprojekte
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BeweissicherungZitat: "Ohne Beweissicherung ist die Ursache später schwer klärbar"Wenn in einem Betrieb die IT nicht funktioniert, so kann dies existenzgefährdend sein. Dem entsprechend rasch muss reagiert werden. Wenn die beteiligten Lieferanten nicht schnell genug reagieren, so werden oftmals selbst rasche Notmaßnahmen gesetzt. Hardware wird ausgetauscht, andere Versionen der Software installiert, u.ä. - Hauptsache, die IT läuft wieder und die Daten sind gerettet. Aber war das richtig? Wer trägt die Kosten dieser Sanierung? Hier erwartet sich der durch den IT-Ausfall Betroffene einen Kostenersatz für die Schäden und Ersatzmaßnahmen. Einerseits gibt die Rechtslage der Nachbesserung durch den Lieferanten den Vorzug, andererseits werden oft durch die Notmaßnahmen alle Spuren der Störung verwischt. Damit lässt sich der sodass der ursprüngliche Zustand kaum mehr rekonstruieren und die Schuldfrage klären. Ein Beispiel aus der Praxis finden sie hier: Rechtzeitig mit hoher Beweiskraft!Je nach zu erwartendem Streit gibt es die Möglichkeit, die Objektivität der Beweissicherung zu erhöhen. Je einseitiger die Beweissicherung vorgenommen wird, desto billiger ist es, aber auch um so vermutet subjektiver. Externe Personen haben mehr Glaubwürdigkeit als eigene Mitarbeiter, beeidete Sachverständige noch mehr und die höchste Beweiskraft hat ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger. Wenn die beteiligten Lieferanten auch gleich beigezogen werden, was vom Gericht angeordnet wird, kann oftmals bei diesem Termin die Streitfrage über Schaden und Verantwortung geklärt werden. Aber all' dies bitte vor Beginn der Sanierungsversuche! Die Lösung heißt: Beweissicherung - lassen Sie den Zustand vor der Reparatur von einem Sachverständigen festhalten oder beantragen Sie über Ihren Anwalt eine Beweisaufnahme bei Gericht. Damit haben Sie exakte Unterlagen über die Störung und eine gute Verhandlungsposition für später. (dieser Tipp gilt generell für komplexe Schäden, die rasch von Dritten saniert werden müssen - fragen Sie Ihren Anwalt)
Interesse? Ich berate Sie gerne in einem persönlichen (c)2012-2018 Dipl.-Ing. Edmund-Gerhard Schrümpf |
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